ANDREAS SIEMONEIT

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Nautisches Lexikon - Gebiet-Begriffe

Zunächst zwei allgemeine (übergreifende) Begriffe:

Schiffahrtsbehinderungen

Gebiete mit Schiffahrtsbehinderungen sind in der Seekarte mit einfach gestrichelten Linien Schiffahrtsbehinderung gekennzeichnet: Schwarz bedeutet dauernde Behinderung (Schüttstellen bleiben, wo sie sind), magenta bedeutet nicht dauernde Behinderung (eine Ankerreede kann auch verlegt werden).

Hier ist nichts verboten, aber es gibt (aus rein praktischer Sicht) Einschränkungen in der freien Benutzbarkeit der Wasserfläche, z. B. durch ankernde Schiffe auf einer Reede oder das Schütten bei Schüttstellen.

Die allgemeine Kennzeichnung solcher Gebiete besteht aus gelben Tonnen mit einem liegenden gelben Kreuz als Toppzeichen. Die genaue Bedeutung ist der Seekarte oder der Beschriftung der Tonne zu entnehmen.

Schiffahrtsbeschränkungen

Gebiete mit Schiffahrtsbeschränkungen sind in der Seekarte mit gestrichelten Linien "mit kleinem Haken" Schiffahrtsbeschränkung gekennzeichnet. Englisch: restricted area.

Hier sind bestimmte Dinge verboten, weil gefährlich oder unerwünscht, z. B. Ankern in Munitionsversenkungsgebieten, militärische Sperrgebiete, Fischereiverbote.

Die allgemeine Kennzeichnung solcher Gebiete besteht aus gelben Tonnen mit einem liegenden gelben Kreuz als Toppzeichen. Die genaue Bedeutung ist der Seekarte oder der Beschriftung der Tonne zu entnehmen.

 

Spezialfälle sind alle folgenden Begriffe:

Reeden

Reeden sind schlicht und einfach Wasserflächen, die zum Ankern bestimmt sind. Meist sind sie als solche bekanntgemacht und entsprechend gelb betonnt. Es gibt Reeden, die für Schiffe mit bestimmten Ladungen reserviert sind, so z. B. die umgangssprachlich "Pulverreeden" genannten Reeden für Schiffe mit explosionsgefährlichen Stoffen oder nicht entgaste Tanker.

Badestellen

Hier sollen die Badenden vor Belästigungen
und Gefährdungen geschützt werden.
Bei Badestellen sind zwei Zonen zu unterscheiden:

Naturschutzgebiete

Gebiete, in denen die vorhandene
Natur geschützt werden soll.
Zu unterscheiden sind:

Diese Gebietsdefinitionen faßt man häufig zusammen zu:

Klassischerweise gibt es in solchen Gebieten immer drei Zonen: Kernzonen (höchste Schutzstufe) und zwei Übergangszonen. Aber das muß nicht so sein.

Als Beispiel für Naturschutzgebiete auf See seien hier genannt die Nationalparks im Wattenmeer:

Zusammengefaßt nennt man das Befahrensregelungen (örtlich, zeitlich, geschwindigkeitsmäßig).

Sicherheitszonen

Sollen Forschungs- und Fördereinrichtungen (für Bodenschätze) schützen, sogenannte Offshore-Einrichtungen (klassisch: die Bohrinsel). Die Sicherheitszone erstreckt sich in einem Abstand von 500 m um die Einrichtung, gemessen vom jeweils äußersten Rand aus. Sie darf nur von Fahrzeugen befahren werden, die für die Versorgung der Einrichtung eingesetzt sind. Häufig unterhalten solche Einrichtungen eine Art "Wachschutz", also kleine, schnelle Schiffe, die im Falle eines Falles lospreschen und klären, warum jemand in die Sicherheitszone eindringt. Das kann recht unangenehm werden. Und damit ist auch der Sinn der Sicherheitszone klar: Sie soll sicherstellen, dass diese Zone in der Regel leer ist, damit a) nichts passiert und b) der Wachschutz schneller und eindeutiger entscheiden kann, wann Handlungsbedarf besteht.
Die Sicherheitszone ist in der Regel nicht extra gekennzeichnet.

Übungsgebiete

Meist militärische Schieß- oder sonstige Manöverübungsgebiete. Sie sind für die allgemeine Schiffahrt frei, allerdings werden dort halt Manöver und Übungen abgehalten, mit denen man rechnen muß (man soll sich sozusagen nicht erschrecken). Es kann dort geschossen werden, wenn das Schußfeld frei ist und niemand gefährdet werden kann. U-Boote können auf- und wieder abtauchen.
Übungsgebiete sind in der Regel nur aus der Seekarte zu ersehen.

Warngebiete

Gewissermaßen "Sperrgebiete auf Zeit", meist militärische Schießübungsgebiete. Sie müssen verlassen werden und dürfen nicht befahren werden, wenn an Signalmasten und Sicherungsfahrzeugen die entsprechenden Warnsignale gezeigt werden. Diese Warnsignale können Tag- und Nachtzeichen umfassen, sie sind in schiffahrtspolizeilichen Verordnungen genau festgelegt. Auf der D 30 finden sich entsprechende Beispiele. Oft sind die Übungszeiten im Voraus bekannt, so daß man sich durch vorherige Information darauf einstellen kann.

Warngebiete sind in Deutschland in der Regel durch Schiffahrtszeichen gekennzeichnet: gelbe Tonnen mit einem liegenden gelben Kreuz als Toppzeichen und der Aufschrift "Warngebiet".

Sperrgebiete

In der Regel militärischen Charakters, sehr geheimnisvoll und dementsprechend strikt. Sperrgebiete werden eingerichtet, um entweder militärische Einrichtungen oder militärische Übungsgebiete dem Feindeseinfluß völlig zu entziehen. Demzufolge erstrecken sich die Einschränkungen manchmal nicht auf alle, sondern nur auf ausländische Fahrzeuge (z. B. in den skandinavischen Ländern). Außerdem sind noch zu unterscheiden:

Achtung!Die Strafen, die bei Verstößen verhängt werden, können drakonisch sein (Beschlagnahmung des Schiffes, Gefängnisstrafen, horrende Geldstrafen). Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Was die Sache auch noch schwierig macht: Sperrgebiete sind nicht immer in den Seekarten verzeichnet, sondern manchmal nur in weiteren nautischen Publikationen (z. B. Seehandbüchern). Eine gute Quelle für europäische Gewässer ist der Yachtpilot des DSV.

In Deutschland sind Sperrgebiete in der Regel durch Schiffahrtszeichen gekennzeichnet: Gelbe Tonnen mit einem aufgemalten rechtwinkligen roten Kreuz und einem liegenden gelben Kreuz als Toppzeichen und der Aufschrift "Sperrgebiet".

Verkehrstrennungsgebiete

Siehe unter Wege-Begriffe