ANDREAS SIEMONEIT |
Zunächst zwei allgemeine (übergreifende) Begriffe:
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Hier ist nichts verboten, aber es gibt (aus rein praktischer Sicht) Einschränkungen in der freien Benutzbarkeit der Wasserfläche, z. B. durch ankernde Schiffe auf einer Reede oder das Schütten bei Schüttstellen.
Die allgemeine Kennzeichnung solcher Gebiete besteht aus gelben Tonnen mit einem liegenden gelben Kreuz als Toppzeichen. Die genaue Bedeutung ist der Seekarte oder der Beschriftung der Tonne zu entnehmen.
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Hier sind bestimmte Dinge verboten, weil gefährlich oder unerwünscht, z. B. Ankern in Munitionsversenkungsgebieten, militärische Sperrgebiete, Fischereiverbote.
Die allgemeine Kennzeichnung solcher Gebiete besteht aus gelben Tonnen mit einem liegenden gelben Kreuz als Toppzeichen. Die genaue Bedeutung ist der Seekarte oder der Beschriftung der Tonne zu entnehmen.
Spezialfälle sind alle folgenden Begriffe:
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ier sollen
die Badenden vor Belästigungen
und Gefährdungen geschützt werden.
Bei Badestellen sind zwei Zonen zu unterscheiden:
ebiete, in
denen die vorhandene
Natur geschützt werden soll.
Zu unterscheiden sind:
Diese Gebietsdefinitionen faßt man häufig zusammen zu:
Klassischerweise gibt es in solchen Gebieten immer drei Zonen: Kernzonen (höchste Schutzstufe) und zwei Übergangszonen. Aber das muß nicht so sein.
Als Beispiel für Naturschutzgebiete auf See seien hier genannt die Nationalparks im Wattenmeer:
Zusammengefaßt nennt man das Befahrensregelungen (örtlich, zeitlich, geschwindigkeitsmäßig).
ollen
Forschungs- und Fördereinrichtungen (für Bodenschätze) schützen, sogenannte
Offshore-Einrichtungen (klassisch: die Bohrinsel). Die Sicherheitszone erstreckt sich in einem Abstand von 500 m um
die Einrichtung, gemessen vom jeweils äußersten Rand aus. Sie darf nur von Fahrzeugen
befahren werden, die für die Versorgung der Einrichtung eingesetzt sind. Häufig
unterhalten solche Einrichtungen eine Art "Wachschutz", also kleine, schnelle
Schiffe, die im Falle eines Falles lospreschen und klären, warum jemand in die
Sicherheitszone eindringt. Das kann recht unangenehm werden. Und damit ist auch
der Sinn der Sicherheitszone klar: Sie soll sicherstellen, dass diese Zone in
der Regel leer ist, damit a) nichts passiert und b) der Wachschutz schneller und
eindeutiger entscheiden kann, wann Handlungsbedarf besteht.
Die
Sicherheitszone ist in der Regel nicht extra gekennzeichnet.
eist
militärische Schieß- oder sonstige Manöverübungsgebiete. Sie sind für die allgemeine
Schiffahrt frei, allerdings werden dort halt Manöver und Übungen abgehalten, mit denen
man rechnen muß (man soll sich sozusagen nicht erschrecken). Es kann dort geschossen werden, wenn das Schußfeld frei ist und niemand
gefährdet werden kann. U-Boote können auf- und wieder abtauchen.
Übungsgebiete sind in der Regel nur aus der Seekarte zu ersehen.
ewissermaßen
"Sperrgebiete auf Zeit", meist militärische Schießübungsgebiete. Sie müssen
verlassen werden und dürfen nicht befahren werden, wenn an Signalmasten und
Sicherungsfahrzeugen die entsprechenden Warnsignale gezeigt werden. Diese Warnsignale
können Tag- und Nachtzeichen umfassen, sie sind in schiffahrtspolizeilichen Verordnungen
genau festgelegt. Auf der D 30 finden sich entsprechende Beispiele. Oft sind die
Übungszeiten im Voraus bekannt, so daß man sich durch vorherige Information darauf
einstellen kann.
Warngebiete sind in Deutschland in der Regel durch Schiffahrtszeichen gekennzeichnet: gelbe Tonnen mit einem liegenden gelben Kreuz als Toppzeichen und der Aufschrift "Warngebiet".
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Die Strafen, die bei Verstößen verhängt werden, können
drakonisch sein (Beschlagnahmung des Schiffes, Gefängnisstrafen, horrende Geldstrafen).
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Was die Sache auch noch schwierig macht:
Sperrgebiete sind nicht immer in den Seekarten verzeichnet, sondern manchmal nur in
weiteren nautischen Publikationen (z. B. Seehandbüchern). Eine gute Quelle für
europäische Gewässer ist der Yachtpilot des DSV.
In Deutschland sind Sperrgebiete in der Regel durch Schiffahrtszeichen gekennzeichnet: Gelbe Tonnen mit einem aufgemalten rechtwinkligen roten Kreuz und einem liegenden gelben Kreuz als Toppzeichen und der Aufschrift "Sperrgebiet".